Entgelttransparenzgesetz: Bessere Bekanntheit, mehr Klarheit und höhere Verbindlichkeit sind dringend erforderlich.
› Arbeitsmarktpolitik
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) soll dazu beitragen, die in Deutschland weiterhin bestehende Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen. Das IAW hat im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die zweite Evaluation des Gesetzes durchgeführt. Am 24. August 2023 stand die Evaluationsstudie auf der Tagesordnung der Sitzung des Bundeskabinetts.
Aus den Ergebnissen der Evaluation lassen sich drei wesentliche Empfehlungen ableiten, die zu einer besseren Wirksamkeit des Gesetzes beitragen können: Erstens sollten die zugrundeliegenden Regelungen insbesondere unter Beschäftigten noch bekannter werden; zweitens sollte in den Formulierungen des Gesetzes mehr Klarheit und Einheitlichkeit angestrebt werden; und drittens sollte die Verbindlichkeit der Instrumente des Gesetzes gesteigert werden.
Ansprechpartner am IAW: Dr. Andreas Koch