Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG): Die Ziele wurden nur teilweise erreicht.
› Arbeitsmarktpolitik
Die Evaluation des Gesetzes hat das Ziel, die Umsetzung und die Wirksamkeit der Neuregelungen auf Grundlage wissenschaftlicher Daten und Methoden zu untersuchen. Dazu wird insbesondere die Situation in der Arbeitnehmerüberlassung vor dem Wirksamwerden der Neuregelungen mit der Situation danach verglichen und bewertet. Auf der Grundlage verschiedener Datenquellen – sowohl Sekundärdaten wie auch umfangreicher quantitativer und qualitativer eigener Erhebungen – wurden die Perspektiven der in der Arbeitnehmerüberlassung beteiligten Akteure (Leiharbeitskräfte, Verleihbetriebe, Entleihbetriebe, weitere Institutionen) umfassend erhoben und auf Basis dieser multiperspektivischen Datengrundlage zahlreiche Forschungsfragen untersucht.
Ansprechperson:
Dr. Andreas Koch (andreas.koch@iaw.edu)