Evaluation der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III

Die Berufseinstiegsbegleitung nach dem früheren § 421s des SGB III wird seit Februar 2009 in 1.000 allgemein bildenden Schulen erprobt. Mit der Berufseinstiegsbegleitung sollen befristet leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen über längere Zeit individuell beim Übergang von Schule in Ausbildung und Beschäftigung oder den Übergangsbereich begleitet werden. Das Forschungsvorhaben soll die Auswirkungen der Berufseinstiegsbegleitung auf das Erreichen des Abschlusses der allgemein bildenden Schule und deren Erfolg, insbesondere beim Übergang in eine betriebliche Berufsausbildung oder andere Alternativen untersuchen. Dabei werden die drei folgenden Wirkungsdimensionen als forschungsleitend herausgestellt:

  • Die erste Wirkungsdimension ist das Erreichen eines allgemein bildenden Schulabschlusses sowie die Qualität (Art des Abschlusses, Notenschnitt) des erreichten Abschlusses.
  • Die zweite zentrale Wirkungsdimension knüpft an den konkret vollzogenen Übergang von der allgemein bildenden Schule in das berufliche Bildungssystem an.
  • Eine dritte Wirkungsebene ist die Entwicklung und Festigung konkreter Vorstellungen bei den begleiteten Jugendlichen über ihre jeweilige beruflichen Perspektiven, die einerseits den Interessen und Wünschen der Jugendlichen entsprechen – zugleich aber eben auch ihre spezifischen individuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten als realitätsbezogenes Kalkül mit in den Blick nimmt.

Die in den bisherigen Zwischenberichten enthaltenen Ergebnisse zeigen, dass die Zielgruppe der leistungsschwächeren Jugendlichen gut erreicht wird. Auch gelingt es den Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleitern in den meisten Fällen, eine persönliche Beziehung zu den Jugendlichen aufzubauen und sich in den Schulalltag einzupassen. Im Laufe der Evaluation stellte sich allerdings heraus, dass die Berufseinstiegsbegleitung häufig als schulbezogene Förderung wahrgenommen wird, mit der Folge, dass sie von vielen Teilnehmenden nach dem Schulabgang beendet wird. Wird die Förderung fortgeführt, nimmt die Kontaktintensität meistens ab. Die Kommunikation per Telefon tritt vielfach an die Stelle persönlicher Treffen. Außerdem ist eine hohe Fluktuation bei den Berufseinstiegsbegleitern festzustellen, was die Kontinuität der Betreuung und den Aufbau von Vertrauen behindert.

Ein halbes Jahr nach dem Abschluss der Regelschule stellt sich die Situation der Teilnehmenden sehr unterschiedlich dar: Während 36,5 % weiterhin eine allgemeinbildende Schule besuchten, um entweder den Hauptschulabschluss nachzuholen oder einen höheren Schulabschluss anzustreben, befand sich jeweils ein gutes Viertel der Teilnehmenden sechs Monate nach Beendigung der Regelschule entweder in Ausbildung oder in einer berufsvorbereitenden Maßnahme. Ein Jahr später befanden sich knapp drei Fünftel und damit die Mehrheit der Teilnehmenden in einer Ausbildung.

Die bisherigen Ergebnisse der Wirkungsanalyse zeigen, dass zwischen Jugendlichen, die an der Berufseinstiegsbegleitung teilnehmen, und vergleichbaren Nichtteilnehmenden insgesamt keine signifikanten Unterschiede in der Entwicklung der schulischen Leistungen bestehen. Zwischen teilnehmenden und vergleichbaren nichtteilnehmenden jungen Erwachsenen gibt es wenig Unterschiede, was die Einmündung in weiterführende Schulen, Ausbildung und berufsvorbereitende Maßnahmen angeht.

Der Abschlussbericht 2015 kann hier im PDF-Format heruntergeladen werden:

Der Zwischenbericht 2013 kann hier im PDF-Format heruntergeladen werden:

Der Zwischenbericht 2012 kann hier im PDF-Format heruntergeladen werden:

Der Zwischenbericht 2011 kann hier im PDF-Format heruntergeladen werden:

Der Zwischenbericht 2010 kann hier im PDF-Format heruntergeladen werden:

 

Kooperationspartner:

Auftraggeber:

  • Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Projektteam:

Ansprechpartner:
Prof. Dr. Bernhard Boockmann ( 07071 9896 20 // E-Mail )

Status:

2009 - 2014