Expertise zur Umsetzung ausgewählter Instrumente des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente für benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene (U25)
Am 1. Januar 2009 trat das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Kraft. Die Bundesregierung kam damit dem Auftrag im Koalitionsvertrag nach, die Arbeitsmarktpolitik auf der Basis von Wirksamkeitsanalysen zu überarbeiten, die Instrumente neu zu ordnen, übersichtlicher zu machen und in ihrer Anwendung einfacher zu gestalten. Hierzu wurden Änderungen an den Bestimmungen des zweiten und dritten Sozialgesetzbuchs (SGB II und SGB III) vorgenommen. Neben einer Stärkung der Arbeitsvermittlung hat sich der Gesetzgeber zum Ziel gesetzt, wirksame Instrumente weiterzuentwickeln und ineffiziente Instrumente abzuschaffen sowie die Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II neu zu ordnen. Auch wurden die arbeitsmarktpolitischen Gestaltungsspielräume erweitert.
Eine Flexibilisierung der Förderung im Bereich beider Sozialgesetzbücher erhofft sich der Gesetzgeber insbesondere durch die Arbeitsförderungsinstrumente Vermittlungsbudget (§ 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III) und die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 16 SGB II i.V.m. § 46 SGB III). Hierin wurden jeweils bestehende Maßnahmen und Leistungen zu Paketen zusammengefasst und es soll eine bedarfsgerechtere, unbürokratischere und einzelfallbezogene Förderung ermöglicht werden. Bei den Änderungen speziell im SGB III ist die Neueinführung eines von der BA zentral verwalteten Experimentiertopfs zur Erprobung innovativer Ansätze (§ 421h SGB III) hervorzuheben.
Die Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erstreckt sich auch auf den Bereich der benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen (U25). Zu nennen ist hier unter anderem der neu eingeführte Rechtsanspruch auf die Vorbereitung des nachträglichen Erwerbs des Hauptschulabschlusses im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB; § 61a SGB III), der zuvor eine Ermessensleistung darstellte. Ferner soll die Vermittlung aus einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme in eine betriebliche Berufsausbildung durch die Zahlung einer erfolgsbezogenen Pauschale an den Träger der BvB gefördert werden (§ 69 SGB III). Regional und lokal unterschiedliche Arbeitsmarktbedingungen und Strukturen der Arbeitslosigkeit sowie Ressourcen von Arbeitsverwaltungen, aber auch verschiedene Organisationsphilosophien und Strategien der ausführenden Akteure können in der Praxis zu unterschiedlichen Vorgehensweisen bei der Betreuung von Arbeitsuchenden und der Implementation arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen führen.
Ziel der Expertise ist es, darzulegen, wie die neuen Instrumente speziell im Bereich der Förderung von benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen (U25) vor dem Hintergrund flankierender Regelungen von den Grundsicherungsstellen, Agenturen für Arbeit und Trägern der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe umgesetzt werden, mögliche Probleme und nicht intendierte Effekte bei der Implementation zu erkennen und Empfehlungen für eine verbesserte Umsetzung abzuleiten.
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Auftraggeber:
- Auftraggeber: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit vertreten durch den Paritätischen Gesamtverband e.V. und den Internationalen Bund
Projektteam:
- Dipl.-Volkswirtin Sabine Dann
- Dipl.-Volkswirtin Regina Weber (geb. Sappl)
Ansprechpartner:
Regina Weber (geb. Sappl)
Status:
2011 - 2011