Auswirkungen des Mindestlohns im Bereich Saisonarbeit
In Deutschland kommt dem Einsatz von Saisonarbeitskräften v.a. im Hotel- und Gaststättengewerbe, der Land- und Forstwirtschaft sowie dem Gartenbau eine hohe Bedeutung zu. Die Mindestengelte in diesen Branchen werden zum einen vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn geregelt, der zum 1. Januar 2015 mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) eingeführt wurde (Hotel- und Gaststättengewerbe); zum anderen bestehen allgemeinverbindliche Tarifverträge (Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau).
Die möglichen Wirkungen eines Mindestlohns auf Saisonarbeitskräfte sind jedoch noch weitgehend unerforscht. Und auch allgemein gibt es bislang kaum empirisch belastbare Erkenntnisse über die Saisonarbeit
in Deutschland, angefangen von der Zahl der Saisonarbeitskräfte bis hin zu deren Arbeitsbedingungen, u.a. deren Entlohnung.
Ziel des Projektes war es zunächst mögliche Wirkungen der Einführung des tariflichen oder gesetzlichen Mindestlohns auf die Saisonarbeit in der Land- und Forstwirtschaft, dem Gartenbau und dem Hotel- und Gaststättengewerbe zu diskutieren und das Ausmaß und die Struktur der Saisonarbeit in Deutschland deskriptiv anhand von Sekundärdaten der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu untersuchen. Zu diesem Zweck wurde eine empirische Operationalisierung von Saisonarbeit in der Beschäftigtenhistorik (BeH) der BA vorgenommen, die als Grundlage für weitere Analysen der Saisonarbeit dienen kann. Hierfür wurden auch Mikrodaten zur kurzfristigen Beschäftigung einbezogen, die von der Forschung bislang noch nicht untersucht worden waren.
Aufbauend auf den deskriptiven Erkenntnissen dieser Schritte wurden Forschungsdesigns erarbeitet, die geeignet sind die Effekte des Mindestlohns auf Umfang und Qualität der Beschäftigung von Saisonarbeiterinnen und -arbeitern in den genannten Branchen in Deutschland zu untersuchen.
Auftraggeber:
Projektteam:
- Prof. Dr. Bernhard Boockmann (wiss. Beratung)
- Dr. Tobias Brändle (stv. Projektleiter)
- Marcel Reiner
- Dr. Jochen Späth (Projektleiter)
Ansprechpartner:
Dr. Jochen Späth ( 07071 9896 14 // E-Mail )
Status:
2017 - 2018