Evaluation bestehender Mindestlohnregelungen in der Branche Elektrohandwerk
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist seit 1996 in Kraft und regelt durch die Ausdehnung tarifvertraglicher Bestimmungen branchenspezifische Mindestlöhne. Die ersten Branchen, für die das Gesetz galt, waren das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckergewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk sowie das Elektrohandwerk. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde 2007 und 2009 auf weitere Branchen ausgedehnt.
Im Elektrohandwerk wurde bzw. wird vom 01.07.1997 bis zum 30.04.2003 sowie seit dem 01.09.2007 auf dem Wege einer Allgemeinverbindlicherklärung ein branchenspezifischer Mindestlohn durchgesetzt. Zwischen dem 01.05.2003 und dem 31.08.2007 bestand kein verbindlicher Mindestlohn. Die derzeitige Allgemeinverbindlichkeiterklärung (AVE) vom 14.12.2010 gilt zunächst bis Ende 2013. Laut Tarifvertrag beträgt das Mindestentgelt ab 1. Januar 2011 9,70 Euro, ab Januar 2012 9,80 Euro und von Januar bis Dezember 2013 9,90 Euro. In den ostdeutschen Bundesländern einschließlich Berlin beträgt der Mindestentgelt-Stundenlohn ab 2011 8,40 Euro, ab 2012 8,65 Euro und von Januar bis Dezember 2013 8,85 Euro.
Von den Regelungen werden ungefähr 243.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst. Der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ohne die Allgemeinverbindlichkeit nicht von tariflichen Regelungen erfasst würden, dürfte erheblich sein.
Die Lohntarifverträge im Elektrohandwerk enthalten zumeist höhere Mindestlöhne als der Mindestlohntarifvertrag. So beträgt der Tariflohn in der niedrigsten Lohngruppe in Baden-Württemberg 12,00 Euro, in Nordrhein-Westfalen allerdings nur 9,09 Euro. Neben dem Mindestlohntarifvertrag gelten im Elektrohandwerk noch weitere für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge, die allerdings andere Regelungen betreffen als das Entgelt.
Bisher gibt es fast keine Evidenz über die Wirkungen des Mindestlohns in diesen Branchen. Ziel des Projektes ist es daher zunächst, auf der Grundlage unterschiedlicher verfügbarer Datengrundlagen ein fundiertes und detailliertes Bild über die Strukturen in diesen drei Branchen und ihre Entwicklungen im Zeitablauf zu gewinnen. Aufbauend auf diesen deskriptiven Branchenstrukturanalysen beschäftigt sich das Projekt insbesondere mit wirkungsanalytischen Fragen. Dabei sollen einerseits die Wirkungen der Einführung des Mindestlohns durch das Entsendegesetz auf wirtschaftspolitische Zielvariablen erfasst werden. Andererseits sollen die dahinter liegenden Wirkmechanismen identifiziert werden.
Die jeweiligen Wirkungsanalysen sind in drei übergeordnete forschungsleitende Fragen gegliedert:
- Wie groß ist die Eingriffsintensität des Mindestlohns?
- Welches sind die kausalen Wirkungen der Einführung des Mindestlohns auf die Beschäftigung, den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auf den Wettbewerb?
- Wie sind die geschätzten Effekte ökonomisch zu interpretieren?
In allen Schritten des Projekts werden getrennte Analysen für Männer und Frauen vorgenommen und die Vorgehensweise des Gender Mainstreaming beachtet. In der Analyse wird ferner durchgehend nach Bundesgebiet Ost bzw. West sowie ggf. nach weiteren Regionalmerkmalen unterschieden, um die unterschiedliche Eingriffsintensität des Mindestlohns zu berücksichtigen.
- Der IAW-Bericht kann [hier] heruntergeladen werden.
Auftraggeber:
- Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Projektteam:
- Prof. Dr. Bernhard Boockmann
- Katrin Harsch M.A.
- Dipl.-Volkswirtin Andrea Kirchmann
- Günther Klee M.A.
- Dipl.-Soziologe Rolf Kleimann
- Dr. Andreas Koch
- Dr. Raimund Krumm, Projektleiter
- Dipl.-Volkswirtin Pia Rattenhuber
- Dr. Martin Rosemann
- Dipl.-Volkswirt Jochen Späth
- Prof. Dr. Harald Strotmann
- Dipl.-Volkswirt Hans Verbeek
- Dipl.-Volkswirtin Regina Weber
Ansprechpartner:
Dr. Raimund Krumm
Status:
2011 - 2011