"Gleichstellungspolitischer Auftrag der Bundesagentur für Arbeit im SGB III – Umsetzungsstand und Handlungsempfehlungen"

In der Anfang 2011 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) unterzeichneten Rahmenzielvereinbarung wurde vereinbart, ein gemeinsames Forschungsprojekt zur Bewertung des Umsetzungsstandes des gleichstellungspolitischen Ziels im Bereich der aktiven Arbeitsförderung des SGB III in Auftrag zu geben. Im Zentrum dieses vereinbarten Forschungsprojekts stand zunächst die Analyse aller relevanten Prozesse im Bereich der aktiven Arbeitsförderung des SGB III auf Basis einer spezifischen Governance- und Implementationsuntersuchung im Vordergrund. Diese hatte die Funktion, die Umsetzungs-, Governance- und Steuerungsprozesse in der BA auf allen Geschäftsebenen und unter Einbeziehung der Kunden- und Kundinnenperspektive nach Gleichstellungsgesichtspunkten aufzuarbeiten.

Mit dieser umfassenden Governance- und Implementationsuntersuchung sollte in erster Linie beschrieben und dargestellt werden, wie die BA das in § 1  SGB III festgelegte gleichstellungspolitische Ziel umsetzt. Hier heißt es, dass die BA „die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip zu verfolgen“ (§ 1 Abs. 1 (2)  SGB III) hat. Dieses allgemeine Ziel wird weiter ergänzt: Demnach sollen die Leistungen der Arbeitsförderung „die berufliche Situation von Frauen verbessern, indem sie auf die Beseitigung bestehender Nachteile sowie auf die Überwindung eines geschlechtsspezifisch geprägten Ausbildungs- und Arbeitsmarktes hinwirken und Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit von Arbeitslosigkeit gefördert werden“ (§ 1 Abs. 2 (4) SGB III).

Weitere Aufgaben des Forschungsprojekts umfassten folgende Aspekte:

  1. Durchführung von Vorarbeiten für die Formulierung eines möglichen Rahmenziels in der neuen Rahmenzielvereinbarung, insbesondere für die mögliche Messung der Zielerreichung mittels entsprechender Kennzahlen
  2. Zusammenführung der eigenen Forschungsergebnisse mit denen des
    Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufs­-
    forschung (IAB) in einer Gesamtberichtslegung
  3. Organisation und Durchführung von Workshops mit Vertretern und Vertreterinnen von BMAS und BA, anderen Bundesministerien sowie weiteren gleichstellungs- und arbeitsmarktpolitisch relevanten Akteuren.

Insgesamt standen folgende zentrale forschungsleitende Fragen im Fokus des Forschungsvorhabens:

  • Wie wird der Gleichstellungsauftrag des § 1 SGB  III im Rahmen der Prozesse der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt?
  • Sind die zugrundeliegenden Maßnahmen hinreichend geeignet, um das Ziel der Gleichstellung von Frauen
    und Männern auf dem Arbeitsmarkt zu befördern bzw. gibt es hier Verbesserungspotenziale?
  • Welche Kennzahlen werden zur Erreichung des Gleichstellungsziels herangezogen, wie aussagekräftig sind sie, bilden sie Zusammenhänge ab, die von der BA tatsächlich beeinflusst werden können, und lässt sich anhand dieser Kennzahlen erkennen, ob das Ziel der Gleichstellung nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ erreicht wurde?
  • Kann die Umsetzung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrags in eine neue Rahmenzielvereinbarung aufgenommen werden und wenn ja, wie kann dies erfolgen? Welche Kennzahlen können für dieses neue Rahmenziel gefunden und mit welchem Aufwand können diese generiert werden?

Endbericht (Langfassung)

Endbericht (Kurzfassung)

Kooperationspartner:

  • Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG), Köln/Berlin (Konsortialführung), ISG
  • Forschungsinstitut tifs, Tübingen, tifs
  • genderbüro, Berlin, gender

Auftraggeber:

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Projektteam:

Ansprechpartner:
Andrea Kirchmann ( 07071 9896 33 // E-Mail )

Status:

2013 - 2014