Teilhabe gemeinsam planen

Das trägerübergreifende Teilhabeplanverfahren nach § 19 SGB IX ist ein bedeutsames Instrument im Rahmen der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und stellt ein Kernelement des reformierten Sozialgesetzbuchs IX, Teil 1 dar, das mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) grundlegend überarbeitet wurde. Mit dem Teilhabeplan werden individuelle Bedarfe gebündelt und passgenaue Leistungen (verschiedener Träger) aufeinander abgestimmt.

Der jährlich erscheinende Teilhabeverfahrensbericht zeigt, dass das Instrument der trägerübergreifenden Teilhabeplanung insgesamt selten zum Einsatz kommt und zudem von den Trägern unterschiedlich genutzt wird. Vor diesem Hintergrund wurden das Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit GmbH (IZA) und das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) e.V vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der Expertise "Teilhabe gemeinsam planen" beauftragt. Im Rahmen dieser Expertise wurde der Einsatz des trägerübergreifenden Teilhabeplanverfahrens in der Praxis evaluiert. Ziel der Studie war es, Gründe für die zurückhaltende Nutzung dieses Instruments sowie einschlägige Hemmnisse zu ermitteln. Der Expertise liegt ein qualitatives Untersuchungsdesign zugrunde. Die Expertise hat einen explorativen Charakter und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und abschließende Befunde. Sie soll aber auf möglichen Handlungs- und weiteren Forschungsbedarf hinweisen.

Endbericht

Kooperationspartner:

Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit GmbH (IZA)

Auftraggeber:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Projektteam:

Ansprechpartner:
Andrea Kirchmann ( 07071 9896 33 // E-Mail )

Status:

2024 - 2024