Mit der Corona-Pandemie hat sich eine zentrale Schwäche im Hilfesystem offenbart: Die Zusammenarbeit kommunaler Stellen, Jobcenter sowie Träger hat nicht stabil funktioniert. So bestand kein Konsens über die Zuständigkeit in der Begleitung von Langzeitleistungsbeziehenden und die Verantwortung wurde den jeweils anderen Akteuren zugesprochen. Fehlende Abstimmung und Steuerung auf lokaler Ebene birgt jedoch die Gefahr, Personengruppen aus dem Blick zu verlieren. Zu diesem Ergebnis kommt das qualitative Forschungsvorhaben „Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Beratung, Betreuung und Begleitung von Langzeitleistungsbeziehenden nach dem SGB II“, welches im Rahmen des Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS) durchgeführt wurde und sozialpolitischen Handlungsbedarf identifizierte.
Betriebliches Ausbildungsverhalten in Baden-Württemberg 2020 unter dem Einfluss der Corona-Pandemie
Bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 wurde befürchtet, dass sich die Ausbildungsaktivität der Betriebe deutlich reduzieren würde. Auf Basis repräsentativer Angaben aus dem IAB-Betriebspanel ist festzustellen, dass nur ein Drittel aller Betriebe in Baden-Württemberg angegeben hat, von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht wirtschaftlich negativ betroffen (gewesen) zu sein. Von den 67 % betroffenen Betrieben wiederum waren 13 % nur leicht, 26 % mittel und 28 % stark wirtschaftlich negativ betroffen.14 % aller Ausbildungsbetriebe waren eher gering betroffen, 26 % mittel und 23 % stark, darunter überdurchschnittlich stark die größeren Betriebe und der Dienstleistungsbereich.
In den von Corona wirtschaftlich negativ betroffenen Ausbildungsbetrieben lagen die Netto- und die Bruttoausbildungsquote, die Auszubildendenquote sowie der Anteil der Betriebe mit neu abgeschlossenen Verträgen für das Ausbildungsjahr 2020/2021 etwas niedriger als in den nicht betroffenen Ausbildungsbetrieben, der Anteil der von Corona betroffenen Betriebe, die noch (weitere) Ausbildungsverträge abzuschließen planten, war jedoch etwas höher.
Es zeigt sich aber auch, dass Betriebe, die aufgrund der Corona-Pandemie ihr Ausbildungsstellenangebot in 2020 einschränkten, sich dennoch durch eine signifikant höhere Auszubildenden- und Übernahmequote auszeichnen.
26.11.2021: Kooperationsveranstaltung der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt e.V. mit dem Deutschen Institut für Interdisziplinäre Sozialforschung und der Technischen Hochschule Köln - Online
Beratung, Betreuung und Begleitung von Langzeitleistungsbeziehenden in Zeiten der Pandemie
Aufgrund der Covid-19-Pandemie kam es in sehr vielen Wirtschaftsbereichen zu einer massiven Beeinträchtigung der Geschäftslage bis hin zu temporären Betriebsschließungen, die mehrere Monate andauerten. Die Ursachen dafür sind insbesondere der Rückgang von Aufträgen, Probleme beim Beziehen von Vorprodukten, gesetzliche Vorgaben zu Infektionsschutzmaßnahmen, sowie erhöhter Personalausfall. Diese Faktoren führten dazu, dass zahlreiche Betriebe ihr Arbeitsvolumen anpassen mussten. Dazu standen ihnen zwei Instrumente zur Verfügung. Einerseits Stellenabbau, was durch Kündigungen, Aussetzung von Übernahmen oder Reduzierung von Neueinstellungen umgesetzt werden konnte. Andererseits durch die Reduzierung der Arbeitszeit, was mit dem Instrument der Kurzarbeit umgesetzt werden konnte, ohne betriebsbedingte Kündigungen aussprechen zu müssen. Neben der Kostenreduzierung dient Kurzarbeit vor allem auch der Fachkräfte- und Beschäftigungssicherung.
Die Evaluation kommt zu dem Ergebnis, dass der weit überwiegende Teil der Maßnahmen den Arbeitsmarkterfolg Geflüchteter signifikant erhöht. Zudem erweist sich ihr Einsatz als wirtschaftlich: Die festgestellten positiven Beschäftigungseffekte führen zumindest auf mittlere Sicht zu einer gesamtfiskalisch positiven Kosten-Nutzen-Bilanz.
Aus den Ergebnissen wurden Handlungsempfehlungen abgeleitet, wie das Instrumentarium und die Rahmenbedingungen für die Integration von Geflüchteten weiter verbessert werden können.
Entgelttransparenzgesetz erreicht Ziel nicht
In: Wirtschaftsdienst 103 (12), S. 842-849, Dezember 2023; https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2023/heft/12/beitrag/entgelttransparenzgesetz-erreicht-ziel-nicht.html