Viele befragte Betriebe sahen den gesetzlichen Mindestlohn weder als nützlich noch als hinderlich bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie an. Nur in Ausnahmefällen wurde die Lohnuntergrenze als ein wesentliches Hemmnis für die betriebliche Entwicklung und den Aufbau von Beschäftigung in der aufgrund der Corona-Pandemie angespannten wirtschaftlichen Lage bewertet.
Aus Sicht der Beschäftigten hingegen wurde der Mindestlohn auch in Pandemie-Zeiten als zu niedrig eingeschätzt, um den Lebensunterhalt zu sichern. Kritisch bewertet wurde der Mindestlohn insbesondere für geringfügig Beschäftigte in stark von der Pandemie betroffenen Branchen (z.B. Gastgewerbe, Fitnessstudios, Teile des Einzelhandels), die nicht selten ihre Jobs verloren und auch von staatlicher Unterstützung wie dem Kurzarbeitergeld in der Regel kaum profitierten.
Für Deutschland und das Jahr 2022 ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang der Schattenwirtschaft zu erwarten. Dies ist vor allem auf die wirtschaftliche Erholung nach der Corona-Pandemie zurückzuführen. Die Pläne der Ampel-Koalition zur Erhöhung des Mindestlohns und der Ausweitung von Minijobs habe gegenläufige Effekte auf die Schattenwirtschaft.
Entgelttransparenzgesetz erreicht Ziel nicht
In: Wirtschaftsdienst 103 (12), S. 842-849, Dezember 2023; https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2023/heft/12/beitrag/entgelttransparenzgesetz-erreicht-ziel-nicht.html