Die Absichten und Zielsetzungen, die der Gesetzgeber mit der Neuregelung des AÜG verfolgt hat, werden zwar von vielen Akteuren als grundsätzlich sinnvoll eingeschätzt, die einzelnen Regelungen und deren Durchführung werden jedoch insgesamt als komplex und nur eingeschränkt wirkungsvoll bewertet. Insbesondere in den beiden Kernbereichen der Reform, den Neuregelungen zur Überlassungshöchstdauer und zum Equal Pay, wird von vielen Seiten Nachbesserungsbedarf gesehen. Die relativ geringe Reichweite der Effekte und die oft nur kleine oder nicht nachweisbare Effektstärke, die sich in vielen Ergebnissen der Evaluation zeigen, sind nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass insgesamt nur eine begrenzte Anzahl von Personen und Betrieben von den Neuregelungen betroffen ist, weil die „Neuregelungen“ teils bereits seit Langem umgesetzt werden, und dass die Eingriffstiefe im Vergleich zum vorherigen Zustand insgesamt gering ist. Aus diesen Gründen halten sich die Effekte der Reform – seien es erwünschte oder unerwünschte – insgesamt in überschaubarem Rahmen.
Zwischen den Jahren 2000 und 2020 sind über 18 Millionen Ausländer*innen nach Deutschland zugewandert, zugleich wurden über 13 Millionen Ausreisen von Ausländer*innen verzeichnet (jeweils ohne Fluchtmigration). Die von den Ausgewanderten genannten Gründe für die Rückmigration sind vielfältig. Ungefähr ein Viertel der Befragten hat Deutschland aus beruflichen Gründen verlassen (Arbeitslosigkeit, keine passende Beschäftigung, fehlende Anerkennung der beruflichen Qualifikation). Ein weiteres Viertel der Abwanderungen erfolgte aus aufenthaltsrechtlichen Gründen. Eine fehlende soziale Integration wird ebenfalls häufig als Grund genannt, während wirtschaftliche oder familiäre Gründe seltener vorkommen. In vielen Fällen resultiert die Ausreise aus einem Bündel an unterschiedlichen strukturellen und individuellen Faktoren.
Abgewanderte ausländische Fachkräfte – verpasste Chancen für den deutschen Arbeitsmarkt?
Zwischen den Jahren 2000 und 2020 sind über 18 Millionen Ausländer*innen nach Deutschland zugewandert, zugleich wurden über 13 Millionen Ausreisen von Ausländer*innen verzeichnet (jeweils ohne Fluchtmigration). Eine neue Studie des IAW und des SOKO-Instituts im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit zeigt, welche ausländischen Erwerbstätigen vermehrt abwandern, und analysiert die Gründe hierfür. Dazu wurden ca. 2.000 Abgewanderte aus zehn wichtigen Herkunftsländern der Fachkräftezuwanderung nach der Abwanderung über die sozialen Medien kontaktiert und anschließend mit einem Fragebogen befragt.
Sowohl die Netto- als auch die Bruttoausbildungsbetriebsquote nahmen im Land von 49 % auf 52 % bzw. von 27 % auf 29 % wieder zu, während der Anteil der Betriebe, die trotz vorhandener Ausbildungsberechtigung nicht ausbildeten, von rd. 27 % auf rd. 26 % leicht zurückging. In Deutschland und Westdeutschland lagen die Nettoausbildungsbetriebsquoten jedoch um vier Prozentpunkte höher und auch das nicht ausgeschöpfte betriebliche Ausbildungspotenzial war dort um jeweils rd. zwei Prozentpunkte geringer.
Im Ausbildungsjahr 2020/2021 blieben in Baden-Württemberg rd. 28 % der angebotenen betrieblichen Ausbildungsstellen unbesetzt; im Ausbildungsjahr 2019/2020 waren es noch rd. 23 %. Mit 72 % lag die Besetzungsquote im Land in etwa auf dem gleichen Niveau wie in Westdeutschland (73 %).
Gesetzlicher Mindestlohn: 2022 dürfte der Rückstand gegenüber der Tariflohnentwicklung aufgeholt sein.
IAB-Forum, 15.02.2021, o. Sz., https://www.iab-forum.de/gesetzlicher-mindestlohn-2022-duerfte-der-rueckstand-gegenueber-der-tariflohnentwicklung-aufgeholt-sein/
Arbeitsmarktintegration Geflüchteter aus Sicht von Geflüchteten und Jobcentern
Z'Flucht - Zeitschrift für Flucht und Flüchtlingsforschung, 4. Jg., 2/2020, S. 181-212.