17.11.2022: Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), Fachveranstaltung zur Präsentation der Ergebnisse, BMAS Berlin
Präsentation der Ergebnisse der Evaluation des AÜG
Dr. Andreas Koch, Dr. Tobias Brändle, René Kalweit und Marcel Reiner [IAW]
29.09.2022: 41. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS), Universität Bielefeld
Veränderungen in der Arbeitsplatzsicherheit, den Arbeitsbedingungen und Arbeitsbelastungen von Mindestlohnbeschäftigten in der Covid-19-Pandemie – Befunde aus leitfadengestützten Interviews
Marcel Reiner [IAW]
20.09.2022: HDCA Conference – Antwerpen
Favorable Inclusion of Refugees into the German Labor Market? Lessons learned before and during the Covid-19 pandemic
Tobias Scheu [IAW], Julia Schmidtke [IAB], Prof. Dr. Jürgen Volkert [HS Pforzheim]
Eine aktuelle IAW-Studie auf Basis des IAB-Betriebspanels Baden-Württemberg zeigt, dass es keinen signifikanten Zusammenhang zwischen Befristung und Weiterbildungsbetrieben gibt. Betriebe, die befristete Verträge haben, weisen jedoch eine signifikant geringere Weiterbildungsquote auf. Dies könnte jedoch auch an einem Betriebsgrößeneffekt liegen.
Bezogen auf den Zusammenhang von Kurzarbeit und Weiterbildung zeigt sich, dass nur wenige Betriebe angeben, dass Beschäftigte in Kurzarbeit auch an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen haben. Die Corona‐Pandemie spielte dabei nach Angaben der Betriebe jedoch nur eine kleine Rolle. Am häufigsten gaben die Betriebe an, dass Weiterbildung während der Kurzarbeit nicht gefördert wurde, weil kein Weiterbildungsbedarf bestand.
Gesetzlicher Mindestlohn: 2022 dürfte der Rückstand gegenüber der Tariflohnentwicklung aufgeholt sein.
IAB-Forum, 15.02.2021, o. Sz., https://www.iab-forum.de/gesetzlicher-mindestlohn-2022-duerfte-der-rueckstand-gegenueber-der-tariflohnentwicklung-aufgeholt-sein/
Arbeitsmarktintegration Geflüchteter aus Sicht von Geflüchteten und Jobcentern
Z'Flucht - Zeitschrift für Flucht und Flüchtlingsforschung, 4. Jg., 2/2020, S. 181-212.