Am 15.02.2023 hat die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) ihr Jahresgutachten 2023 an Bundeskanzler Olaf Scholz übergeben (siehe Video). Das Gutachten beschäftigt sich unter anderem mit Innovationen in einer alternden Gesellschaft. Im Vorfeld des Gutachtens hat das IAW im Auftrag der EFI eine Studie zu Innovationen für und durch ältere Menschen erstellt. Darin werden die Herausforderungen, aber auch die Chancen aufgezeigt, die sich in einer alternden Gesellschaft mit Blick auf das Innovationsgeschehen ergeben.
Für Deutschland und das Jahr 2023 ist gegenüber dem Vorjahr ein starker Anstieg der Schattenwirtschaft um 60 Milliarden Euro (oder von 9,4 % auf 10,2 % des Bruttoinlandsprodukts) zu erwarten. Dies ist vor allem auf die prognostizierte ungünstige wirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen. In Deutschland nimmt die Schattenwirtschaft aber weniger stark zu als in den meisten anderen größeren Industrieländern.
Arbeitsmarkt Baden-Württemberg: Der Bedarf an Fachkräften bleibt weiterhin hoch.
› Baden-Württemberg
Der Fachkräftemangel ist ein zunehmendes Problem für die Betriebe in Baden‐Württemberg. Der langfristige Trend weist klar in diese Richtung. Auch durch mehr Zuwanderung und die Erhöhung der Erwerbsquoten werden die geburtenstarken Jahrgänge am Arbeitsmarkt, die nun in Rente gehen, nur schwer ersetzt werden können. Zudem werden für die Umsetzung der Digitalisierung und die Weiterentwicklung künstlicher Intelligenz hochqualifizierte Beschäftigte benötigt, die schon heute knapp sind.
Vor diesem Hintergrund widmet sich eine aktuelle IAW-Studie im Auftrag der Regionaldirektion Baden‐Württemberg der Bundesagentur für Arbeit der Frage, inwieweit betriebliche Strategien dem Fachkräftemangel entgegenwirken können und welches diese sind. Deren Ergebnisse zeigen zum einen, dass Betriebe in Branchen mit Fachkräftemangel bestimmte Strategien systematisch häufiger anwenden als andere Betriebe: Beispielsweise wird Weiterbildung eher von Betrieben angeboten, die stärker vom Fachkräftemangel betroffen sind. Zum anderen richten sich die Betriebe bei Reorganisationen nach der Fachkräfteverfügbarkeit. So unterbleibt zum Beispiel eine höhere Eigenfertigung, wenn keine Fachkräfte verfügbar sind. Und Betriebe mit einem höheren Anteil an offenen Stellen investieren häufiger in Digitalisierung.
Die Absichten und Zielsetzungen, die der Gesetzgeber mit der Neuregelung des AÜG verfolgt hat, werden zwar von vielen Akteuren als grundsätzlich sinnvoll eingeschätzt, die einzelnen Regelungen und deren Durchführung werden jedoch insgesamt als komplex und nur eingeschränkt wirkungsvoll bewertet. Insbesondere in den beiden Kernbereichen der Reform, den Neuregelungen zur Überlassungshöchstdauer und zum Equal Pay, wird von vielen Seiten Nachbesserungsbedarf gesehen. Die relativ geringe Reichweite der Effekte und die oft nur kleine oder nicht nachweisbare Effektstärke, die sich in vielen Ergebnissen der Evaluation zeigen, sind nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass insgesamt nur eine begrenzte Anzahl von Personen und Betrieben von den Neuregelungen betroffen ist, weil die „Neuregelungen“ teils bereits seit Langem umgesetzt werden, und dass die Eingriffstiefe im Vergleich zum vorherigen Zustand insgesamt gering ist. Aus diesen Gründen halten sich die Effekte der Reform – seien es erwünschte oder unerwünschte – insgesamt in überschaubarem Rahmen.
Im vierten Quartal 2022 ist das baden-württembergische Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach dem aktuellen Nowcast des IAW und der Universität Hohenheim preis- und saisonbereinigt gegenüber dem Vorquartal um 0,2 Prozent zurückgegangen. Für das erste Quartal 2023 wird wieder ein leichtes Wirtschaftswachstum von 0,3 Prozent prognostiziert (siehe Abbildung). Damit verschlechtert sich die vorhergesagte konjunkturelle Lage gegenüber dem vorherigen Nowcast vom September 2022.
Abbildung: Veränderungsraten des BIP zum Vorquartal, 2021-2023
Abgewanderte ausländische Fachkräfte – verpasste Chancen für den deutschen Arbeitsmarkt?
› Arbeitsmarktpolitik› Migration und Integration
Zwischen den Jahren 2000 und 2020 sind über 18 Millionen Ausländer*innen nach Deutschland zugewandert, zugleich wurden über 13 Millionen Ausreisen von Ausländer*innen verzeichnet (jeweils ohne Fluchtmigration). Eine neue Studie des IAW und des SOKO-Instituts im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit zeigt, welche ausländischen Erwerbstätigen vermehrt abwandern, und analysiert die Gründe hierfür. Dazu wurden ca. 2.000 Abgewanderte aus zehn wichtigen Herkunftsländern der Fachkräftezuwanderung nach der Abwanderung über die sozialen Medien kontaktiert und anschließend mit einem Fragebogen befragt.
Sowohl die Netto- als auch die Bruttoausbildungsbetriebsquote nahmen im Land von 49 % auf 52 % bzw. von 27 % auf 29 % wieder zu, während der Anteil der Betriebe, die trotz vorhandener Ausbildungsberechtigung nicht ausbildeten, von rd. 27 % auf rd. 26 % leicht zurückging. In Deutschland und Westdeutschland lagen die Nettoausbildungsbetriebsquoten jedoch um vier Prozentpunkte höher und auch das nicht ausgeschöpfte betriebliche Ausbildungspotenzial war dort um jeweils rd. zwei Prozentpunkte geringer.
Im Ausbildungsjahr 2020/2021 blieben in Baden-Württemberg rd. 28 % der angebotenen betrieblichen Ausbildungsstellen unbesetzt; im Ausbildungsjahr 2019/2020 waren es noch rd. 23 %. Mit 72 % lag die Besetzungsquote im Land in etwa auf dem gleichen Niveau wie in Westdeutschland (73 %).